Honorar
für Architektenleistungen
Das Honorar für Architekturleistungen richtet sich nach
der gültigen Honorarordnung oder wird vor Beauftragung
frei vereinbart.
Die Abrechnung kann sowohl nach Aufwand, als auch pauschal
vereinbart werden.
Ein telefonisches Erstgespräch biete ich Ihnen gern kostenfrei an, ein erstes persönliches Gespräch berechne ich mit pauschal 100€ zzgl. eventueller Fahrtkosten und Umsatzsteuer.
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