Honorar für Architektenleistungen

Das Honorar für Architekturleistungen richtet sich nach der gültigen Honorarordnung oder wird vor Beauftragung frei vereinbart.

Die Abrechnung kann sowohl nach Aufwand, als auch pauschal vereinbart werden.

Ein telefonisches Erstgespräch biete ich Ihnen gern kostenfrei an, ein erstes persönliches Gespräch berechne ich mit pauschal 100€ zzgl. eventueller Fahrtkosten und Umsatzsteuer.