Honorar für Sachverständigenleistung

Sachverständigenleistungen werden üblicherweise nach Aufwand abgerechnet. In den meisten Fällen kann man den erforderlichen Zeit- und Kostenaufwand vor Beauftragung grob einschätzen. Abgerechnet werden dann die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, Fahrtkosten und pauschalierte Nebenkosten, zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Honorarkosten können ggf. bei Auftragserteilung pauschal fest vereinbart werden. Mehrkosten durch, vorab nicht erkennbaren, Mehraufwand müssten dann gesondert beauftragt werden.

Häufig sind individuelle Vereinbarungen sinnvoll, die vor Auftragserteilung vereinbart werden.