| Honorar
für Sachverständigenleistung
Sachverständigenleistungen werden üblicherweise nach Aufwand
abgerechnet. In den meisten Fällen kann man den erforderlichen
Zeit- und Kostenaufwand vor Beauftragung grob einschätzen.
Abgerechnet werden dann die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden,
Fahrtkosten und pauschalierte Nebenkosten, zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Honorarkosten können ggf. bei Auftragserteilung
pauschal fest vereinbart werden. Mehrkosten
durch, vorab nicht erkennbaren, Mehraufwand müssten dann
gesondert beauftragt werden.
Häufig sind individuelle Vereinbarungen
sinnvoll, die vor Auftragserteilung vereinbart werden.
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